An-/ Um- und Abmeldungen nach Melderecht werden im Bürgerbüro durchgeführt.
Bitte bringen Sie Ihre gültigen Ausweisdokumente sowie die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung mit.
Ehepartner und minderjährige Kinder können von einer einzigen Person an-/um- bzw. abgemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Ausweisdokumente aller Familienmitglieder.
In Ausnahmefällen kann eine An-/Um- bzw. Abmeldung auch mit einer Vollmacht incl. Kopie der Ausweisdokumente erfolgen. Wichtig hierfür ist, dass die zur Anmeldung bevollmächtigte Person ebenfalls Ausweisdokumente vorlegt.