Die Kommunalfinanzen umfassen die Einnahmen und die Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen sowie das Vermögen und die Schulden der Kommunen. Die Kommunalabgabengesetze der Länder (KAG) geben den Kommunen das Recht, selbst Steuern zu erheben. Hierzu gehören insbesondere Steuern, Beiträge und Gebühren.
Neben kommunalen Ausgaben, die sich aus der Verwaltungstätigkeit ergeben (wie Personalaufwand und Sachaufwand) wird für kommunale Aufgaben (Daseinsvorsorge) und Dienstleistungen (öffentliche Aufgaben) Geld ausgegeben und umfasst Grundstücke, öffentliche Straßen, Verkehrseinrichtungen, Grün- und Waldflächen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, Schulen und Kindergärten, Sporteinrichtungen, Verwaltungs- und Zweckbauten oder Fahrzeuge.
1. Grundsteuer
Der Hebesatz für die Grundsteuer A = 332 % bzw. für die Grundsteuer B = 365 %. Den in Ihrem Bescheid ausgewiesenen Steuerbeträgen liegen diese Hebesätze zugrunde.
Im laufenden Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform ab 2022 finden Sie hier.
Die Checkliste Anlage A - Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft finden Sie hier.
Die Checkliste Anlage B - Grundsteuer Grundvermögen für Eigentümerinnen und Eigentümer finden Sie hier.
2. Wasser- und Abwassergebühren
Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und kostendeckenden Gebühren zu erheben, nimmt die Gemeinde alle zwei Jahre eine Gebürenkalkulation vor. Zum 01.01.2023 wurden maßvolle Gebührenanpassungen beschlossen. Die für das Jahr 2024 geltenden Gebührensätze werden nachfolgend aufgeführt.
Die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für den Verbrauch des Vorjahres sind im Abgabenbescheid des laufenden Jahres enthalten.
Die Wasservorauszahlung für das Jahr 2024 wird entsprechend des Verbrauches des Vorjahres mit der Trinkwassergebühr in Höhe 2,72 € brutto/m² und der Grundgebühr berechnet. Die Grundgebühr beträgt, abhängig von der Durchflussmenge des Zählers für:
| Durchfluss pro Stunde | Gebühr monatlich |
Q3 | bis zu 5 m³ | 8,00 € zzgl. MwSt |
Q3 | mehr als 5 m³ bis zu 6 m³ | 20,00 € zzgl. MwSt |
Q3 | mehr als 6 m³ bis zu 10 m³ | 32,00 € zzgl. MwSt |
Q3 | mehr als 10 m³ (DN 50) | 50,00 € zzgl. MwSt |
Die Abwasservorauszahlung für das Jahr 2024 wird entsprechend des Verbrauches des Vorjahres mit der Schmutzwassergebühr in Höhe 3,34 €/m² un der Grundgebühr berechnet. Die Grundgebühr beträgt, abhängig von der Durchflussmenge des Zählers für:
Zähler | Durchfluss pro Stunde | Gebühr monatlich |
Q3 | bis zu 5 m³ | 5,50 € |
Q3 | mehr als 5 m³ bis zu 6 m³ | 13,50 € |
Q3 | mehr als 6 m³ bis zu 10 m³ | 22,00 € |
Q3 | mehr als 10 m³ (DN 50) | 34,50 € |
Die Gebühr für die Einleitung des Niederschlagswassers für die bebaute und künstlich befestigte Fläche ist am dem 01.01.2024 auf 0,42 €/m² festgelegt. Die Grundgebühr wird für die gesamte Grundstücksfläche des angeschlossenen Grundstückes bis zu einer Größe von max. 1500 qm berechnet. Ab dem 01.01.2024 beträgt sie 0,06 €/m². Bei Änderungen an den Flächen durch bauliche Maßnahmen (z.B. Anbauten, Versiegelung bzw. Entsiegelung von Flächen usw.) - auch bei zukünftigen Änderungen - muss eine Mitteilung an unsere Bauverwaltung erfolgen.
Für Grundstücke, die nicht an öffentlichen Entwässerungsleitungen angeschlossen sind, erfolgt die Berechnung der Gebühr für die Entleerung von Sammel- und Hausklärgruben mit gesondertem Kostenbescheid.
Für Brauchwasseranlagen (Zisternen) besteht nach § 25 der Entwässerungssatzung Anzeigepflicht. Es sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Abwassergebühren zu zahlen. Die Abrechnungsmodalitäten werden im Einzelfall mit den Grundstückseigentümern vereinbart.
Ansprechpartner für die Einleitung des Niederschlagswasser und der Brauchwasseranlagen ist Herr Tobias Kohlhepp (Telefon: 066 55 - 96 54-43; E-Mail: tobias.kohlhepp@kalbach.de).
3. Abfallgebühren
Für Fragen und Beratung bezüglich Restmüll-, Bio- und Altpapiertonnen, An-, Um- oder Abmeldung der Tonne steht Ihnen Herr Nico Jäckel, Tel.: 06655/9654-27, E-Mail: nico.jaeckel@kalbach.de zur Verfügung. Eine Änderung muss bis zum 15. des Vormonats erfolgt sein. Dafür ist eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR zu entrichten.
Die Abfallgebühren betragen im Einzelnen:
Privat:
monatlich | jährlich | |
Grundgebühr pro Person | 2,30 € | 27,60 € |
120 l - 14 tägige Leerung | 6,16 € | 73,92 € |
120 l - 4 wöchentliche Leerung | 3,08 € | 36,96 € |
240 l - 14 tägige Leerung | 12,32 € | 147,84 € |
240 l - 4 wöchentliche Leerung | 6,16 € | 73,92 € |
360 l - 14 tägige Leerung | 18,48 € | 221,76 € |
360 l - 4 wöchentliche Leerung | 9,24 € | 110,88 € |
660 l - 14 tägige Leerung | 33,89 € | 406,68 € |
660 l - 4 wöchentliche Leerung | 16,94 € | 203,28 € |
1100 l - 14 tägige Leerung | 56,48 € | 677,76 € |
1100 l - 4 wöchentliche Leerung | 28,24 € | 338,88 € |
Gewerbe:
monatlich | jährlich | |
120 l - 14 tägige Leerung | 15,36 € | 184,32 € |
240 l - 14 tägige Leerung | 28,42 € | 341,04 € |
360 l - 14 tägige Leerung | 41,48 € | 497,76 € |
660 l - 14 tägige Leerung | 77,59 € | 931,08 € |
1100 l - 14 tägige Leerung | 130,08 € | 1.560,96 € |
Zusätzlicher Restmüllsack, pro Stück 2,50 EUR.
Die Bio-Tonne wird immer in Verbindung mit einer Restmülltonne kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.abfallwirtschaft-landkreis-fulda.de .
Die Abfallgebühren werden im Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda erhoben. Widersprüche sind deshalb über die Gemeinde an den Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, zu richten.
4. Hundesteuer
Die Hundesteuersätze betragen jährlich:
Bei der Anmeldung eines Hundes wird eine Hundesteuermarke mit Nummer vergeben. Diese hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit erhalten die Hundebesitzer automatisch eine neue Marke mit dem Abgabenbescheid. Die Halter sind verpflichtet, die Hunde außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit Hundesteuermarke auszuführen.
5. Zahlungstermine und Abbuchungsermächtigungen
Die Zahlungstermine sind den Bescheiden zu entnehmen. Wir bitten Sie, diese Termine einzuhalten, da wir sonst nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen. Außerdem möchten wir wieder auf das bewährte Abbuchungsverfahren hinweisen. Es erspart Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine.
Die Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung (Ansprechpartner: Martina Händler, Tel.: 06655 / 9654-24, E-Mail: martina.haendler@kalbach.de; Michelle Gerres, Tel: 06655 / 9654-25, E-Mail: michelle.gerres@kalbach.de und Nico Jäckel, Tel.: 06655 / 9654-27, E-Mail: nico.jaeckel@kalbach.de) steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
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