Präambel
"... Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht nur Wählerinnen und Wähler, sondern auch Beteiligte bei kommunalen Planungen, Kunden und aktive Mitgestalter der örtlichen Gemeinschaften.
Die Bürgernähe und eine gute Arbeitsqualität sind Ziele unserer Dienstleistungen. Wir arbeiten wirtschaftlich und zukunftsorientiert.
In unserer Gemeinde soll ein lebendiges Miteinander von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft auf Dauer gegeben sein. Wir wollen uns von der Dienstleistungskommune zu einer bürgerorientierten Kommune entwickeln. Damit verfolgen wir auch das Ziel, dass unsere Gemeinde mit ihren sieben Ortsteilen eine funktionierende Solidargemeinschaft wird und sich gerade deshalb den Anforderungen der Zukunft als funktionierende Einheit erfolgreich stellt."
Inhalte
Zum Leitbild gehören noch andere Inhalte, die die Zusammenarbeit der Gemeindeorgane mit den Ortsbeiräten, dem Landkreis Fulda und dem Land Hessen sowie mit den Kommunen des Regionalforums Fulda Südwest, den Vereinen und Verbänden, den Kirchengemeinden und mit den vorhandenen Gruppen der Dorfgemeinschaften der einzelnen Ortsteile betrifft. Darüber hinaus sind Regeln Bestandteil des Leitbildes, die sich auf die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen.
Die Gemeindevertretung hat das Leitbild am 4. April 2000 beschlossen.
Zum Logo der Gemeinde Kalbach gehören ein grünes Kastanienblatt, eine blaue Wellenlinie und die Worte "naturnah, bürgerfreundlich ...". Das siebenzählige Kastanienblatt ist auch im Gemeindewappen enthalten und steht für den Waldreichtum und die sieben Ortsteile der Gemeinde. Mit der blauen Wellenlinie wird auf den Fluss "Kalbach" hingewiesen, der der Gemeinde ihren Namen gegeben hat. Der Waldreichtum, die natürlichen Gewässer und eine intakt gebliebene Landschaft werden in dem Wort "Naturnah" zusammengefasst.
Damit ist für die Kommunalpolitiker und die Bediensteten der Gemeinde auch die Verpflichtung verbunden, dafür zu sorgen, dass diese Elemente dauerhaft geschützt werden. Durch das Wort "bürgerfreundlich" soll deutlich gemacht werden, dass man immer bereit ist, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste gut zu bedienen und alles zu tun, damit sich die Menschen in der Gemeinde wohl fühlen.
Zu einer bürgerfreundlichen Politik gehört auch das Versprechen der Kommunalpolitiker, die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig an den Planungs- und Entwicklungsentscheidungen zu beteiligen. Die Bürgerinnen und Bürger können also die zukünftige Entwicklung ihrer Gemeinde selbst mitgestalten. Dabei wird ein lebendiges Miteinander von Politik, Verwaltung und Bürgern gewünscht, wie im Leitbild der Gemeinde besonders betont wird.
Die Gemeinde Kalbach mit ihren sieben Ortsteilen ist durch die Gebietsreform im Land Hessen im Jahr 1972 entstanden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die jetzigen Ortsteile kaum Beziehungen zueinander. Das kommt schon dadurch zum Ausdruck, dass Oberkalbach, Uttrichshausen und Heubach zum damaligen Kreis Schlüchtern gehörten, der ebenfalls seine Existenz im Zuge der Gebietesreform verlor. Beobachtet man die historische Entwicklung der einzelnen Glieder der neuen Gemeinde, dann zeigen sich bei aller Verschiedenheit doch hier und da Gemeinsamkeiten, wie der folgende kurze Blick in deren Geschichte zeigt.
Da sind zunächst die drei "Kalbach"-Orte, die bei ihrer ersten urkundlichen Erwähnung (Schenkung von "Calbaha" an das Kloster Fulda im Jahr 852) noch nicht unterschieden werden. Bei einer noch früheren Schenkung des Priesters Germunt (826) ist sehr fraglich, ob es sich dabei um unser Kalbach handelt. Da man allgemein annimmt, dass die Siedlungstätigkeit vom Unterlauf eines Gewässers ausgeht, könnte Niederkalbach mit "Calbaha" (aha = Bach) gleichzusetzen sein. Ebensogut kann natürlich auch Oberkalbach gemeint gewesen sein, das 1167, als der Bischof Herold von Würzburg etliche Kirchen im Schlüchterner Klosterbezirk unter seinen Schutz nimmt, immer noch "Kalbaha" heißt.
Erst im Hoch- bzw. Spätmittelalter tauchen die heute üblichen Unterscheidungen in Urkunden auf (Niederkalbach als "Kalba inferior" 1391, "Mitteln Kalba" 1359 und "Obernkalbe" 1364), wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass urkundliche Ersterwähnungen selten etwas über das Alter eines Ortes aussagen. Oft bestand früher gar kein Bedürfnis, Dörfer in Schriftstücken zu benennen, oder frühe Schriftzeugen sind verloren gegangen.
Während Oberkalbach - obwohl das Kloster Fulda dort noch lange Besitz hatte - erst zum Gericht Schwarzenfels gehörte und später zum Burgsitz (und Amt) Brandenstein kam, sind Niederkalbacher und Mittelkalbacher Ländereien Zubehör der Neuhöfer Burg gewesen, die von den Fuldaer Äbten schon im Mittelalter als Lehen an Adelige ausgegeben wurden. So ist es auch zu erklären, dass in beiden Orten Adelssitze entstanden und die Bauern jahrhundertelang unter wechselnden Adelsherrschaften leben mussten.
Niederkalbach war ursprünglich im Lehnsbesitz der Herren v. Spala. Von diesen erbten es die Ebersberger. Durch Heiraten oder Kauf, auch Verpfändungen erhielten die Familien v. Kranlucken, v. Ussigheim, v. d. Tann, v. Hutten u. a. Anteile. Erst 1682 konnte der Fürstabt Placidus v. Droste den damaligen Besitzer Frh. v. Plittersdorf mit 24 000 Gulden für seine Ansprüche entschädigen und das Dorf seinem Amt Neuhof einverleiben.
Ähnlich war es in Mittelkalbach. Hier hatte zwar das Kloster Neuenberg Besitz. Doch seit dem 15. Jahrhundert waren auch die Herren v. Lauter aus Schlüchtern hier begütert und hatten zwei Schlösser erbaut, wie man damals die Ansitze des Adels nannte. Hierzu gehörte reicher Grundbesitz, der sich bis in die Veitsteinbacher Gegend erstreckte. Durch Teilung in zwei Linien und erbrechtliche Auseinandersetzungen zersplitterte dieser Besitz. Melchior Neidthardt v. Lauter verkaufte 1606 seinen Anteil an Fürstabt Balthasar v. Dermbach. Die andere Hälfte, an der die Herren v. Lehrbach und v. Wechmar (über ihre Frauen) beteiligt waren, ging erst später (1640 und 1699) an das Hochstift Fulda über, das dort eine Meierei einrichtete und von dieser den Besitz verwalten ließ.
Veitsteinbach und Eichenried liegen nicht nur dicht beieinander, sondern bildeten auch zeitweise eine Gemeinde. Veitsteinbach ist eines der ältesten Dörfer des Fuldaer Landes und wurde 953 erstmals genannt. Es besaß - wie Oberkalbach - 1167 schon eine Kirche und soll der mündlichen Überlieferung nach eine "Stadt" gewesen sein. Kirchlich gehörte Veitsteinbach im Mittelalter zur Urpfarrei Ramholz, und noch bis zur Aufhebung der Lehen im vorigen Jahrhundert zahlten Pächter von Wiesen im Steinbacher Grund ihre Pachtgelder nach Ramholz und Brandenstein. Im 14. oder 15. Jahrhundert wurde der Ort aus unbekannten Gründen wüst, also von seinen Bewohnern verlassen. Die einstmals große Gemarkung - sie reichte von der späteren Schlüchterner Kreisgrenze bis an den Hahlberg bei Mittelkalbach - wurde zwischen Mittelkalbach und Eichenried geteilt. Erst als im 18. Jahrhundert hier Braunkohle abgebaut wurde und eine Alaunhütte entstand, siedelten sich wieder Menschen in Veitsteinbach an und gründeten ein Dorf, das aber - wie die Weiler Sparhof und Kiliansberg - zur Gemeinde Eichenried gehörte. 1605 zahlten vom "Kilgensberg" zwei Bauern Türkensteuer, und vom Sparhof ist nur bekannt, dass er nach dem 30-jährigen Krieg von vier Bauern aus Eichenried wieder besiedelt wurde.
Eichenried ist relativ spät entstanden. Der Fuldaer Fürstabt v. Henneberg ließ den Weiler um 1523 in der Veitsteinbacher Gemarkung - also, als diese noch wüst lag - anlegen. Bis 1837 war Veitsteinbach dann Ortsteil von Eichenried. Durch Kurfürstlich-Hessisches-Dekret wurde damals Veitsteinbach zusammen mit Kiliansberg und Sparhof zur eigenen Gemeinde erhoben.
Ein sehr alter Ort mit wechselvoller und interessanter Vergangenheit ist Uttrichshausen, das 2011 das Jubiläum (1200 Jahre) seiner urkundlichen Ersterwähnung von 811 feierte. Danach lag der Ort Jahrhunderte lang im Spannungsfeld zwischen dem Hochstift Fulda, der Grafschaft Hanau (später zum Kurfürstentum Hessen gehörig) und den hier begüterten Adligen, die fuldische Lehnsleute waren und zwei Burgsitze innehatten. Wie in Niederkalbach, wohin zuweilen lehnsrechtliche Beziehungen bestanden, war auch hier ein steter Wechsel im adligen Besitzgefüge zu beobachten, bis 1730 der Fuldaer Fürstabt die Burggüter aufkaufte. Obgleich 1643 der ständig schwelende Streit zwischen Hanau und Fulda wegen der Gerichtshoheit über Uttrichshausen vertraglich beendet worden war, wechselten die gerichtlichen Zuständigkeiten unter den verschiedenen Landesherren noch häufig, bis der Ort nach der Gebietsreform zum Amtsgericht Neuhof kam.
Über Heubach, dass wie Uttrichshausen und Oberkalbach zum ehemaligen Amt und Gericht Schwarzenfels gehörte, ist wenig bekannt. Hier gab es nämlich keine Adelssitze, so dass in den Archiven auch keine Lehnsbriefe und Prozessakten vorliegen. Bisher ist auch noch kein urkundliches Material aufgefunden worden, das etwas über Heubachs frühe Geschichte aussagen könnte. Jedenfalls bestand der Ort 1453, als der Sprengel des Gerichts Schwarzenfels beschrieben wurde und wo "heybach" genannt wurde. Kurz vor der Gebietsreform am 27.10.1971 schloss sich Heubach an Uttrichshausen an.
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