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Kalbacher Ortsrecht Satzungen, Richtlinien und Vereinbarungen

Das Ortsrecht in Kalbach gibt dem Gemeindeleben eine Struktur und bietet Orientierung für ein respektvolles Miteinander. Dazu setzt sich unsere Gemeindepolitik für bürgerfreundliche Richtlinien ein.

Alle Satzungen sind jederzeit einsehbar und werden Ihnen im Folgenden vorgestellt. Darunter befinden sich auch Förderrichtlinien für Vereine.

Allgemeine Satzungen  |  Feuerwehr  |  Friedhof  |  Steuern und Abgaben  |  Wasser und Abwasser  |  Kindergärten und Kinderbetreuung  |  Planen und Bauen

Allgemeines Kommunales Ortsrecht erklärt

Die Gemeinden können ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Die Gemeindevertretung erlässt, ändert oder hebt Satzungen auf. Für die Gemeinde sind wesentliche Fragen in einer Hauptsatzung zu regeln.

Satzungen sind durch den Bürgermeister zu unterzeichnen und öffentlich bekannt zu machen. Nach Bekanntmachung muss die Satzung nebst Anlagen für jedermann einsehbar sein.

Veröffentlichungen Satzungen

Ihr Kontakt

Gemeinde Kalbach
Hauptstraße 12
36148 Kalbach