Die Gemeinden können ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Die Gemeindevertretung erlässt, ändert oder hebt Satzungen auf. Für die Gemeinde sind wesentliche Fragen in einer Hauptsatzung zu regeln.
Satzungen sind durch den Bürgermeister zu unterzeichnen und öffentlich bekannt zu machen. Nach Bekanntmachung muss die Satzung nebst Anlagen für jedermann einsehbar sein.
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