Der Gemeindevorstand setzt sich zusammen aus dem vorsitzenden Bürgermeister, dem ersten, stellvertretenden Beigeordneten und mindestens einem weiteren Beigeordneten.
Die Zahl der hauptamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstandes ist in der Hauptsatzung der Gemeinde festzulegen.
Gemeindevorstand