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Wahlen Kalbachs Zukunft mitgestalten

Demokratie wird bei uns gelebt und gepflegt. Für ein intaktes Gemeindeleben, das die Interessen seiner Bürger behandelt, bilden Wahlen den entscheidenden Grundstein. Sie als Bürger bestimmen, wer und was unsere Gemeinde bewegt.

Durch Abstimmungen und Bürgerentscheide haben Sie zudem direktes Mitspracherecht und unterstützen Umwelt und Gemeinde.

Bürgermeisterwahl  |  Kommunalwahlen | Bundestagswahl 

Europawahl am 09. Juni 2024

Hier finden Sie die Wahlergebnisse.

 

 

 

Landtags- und Landratswahl am 08. Oktober 2023

Hier finden Sie die Wahlergebnisse. 

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie hier.

 

... wir informieren - Ergebnisse der Bundestagswahl 2021

Wahlbezirke und der Briefwähler im Einzelnen

     Eichenried
     Heubach
     Mittelkalbach I
     Mittelkalbach II
     Niederkalbach
     Oberkalbach
     Uttrichshausen
     Veitsteiinbach 
     Briefwahl

 

Kommunalwahl 2021 Wahlergebnisse

Sehen Sie hier die amtlichen Ergebnisse der Kommunalwahl vom 14. März 2021 .

Aus dem Rathaus wird berichtet Ergebnis der Bürgermeisterwahl

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses vom 1. November 2020

Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Kalbach hat in öffentlicher Sitzung am 03.11.2020 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten

  5.217

 

Zahl der Wähler/innen

  3.327

 63,77%

Zahl der ungültigen Stimmen

       25

 0,75%

Zahl der gültigen Stimmen

  3.302

 99,25%

 

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

 

 

Bagus, Mark ( Einzelbewerber )

  2.222

 67,29%

Kraus, Florian ( Einzelbewerber )

  1.080

 32,71%

Nach § 39 der Hessischen Gemeindeordnung ist Herr Mark Bagus
zum Bürgermeister der Gemeinde Kalbach gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen;

nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, Einspruch erheben. Über Einsprüche beschließt die Vertretungskörperschaft (§ 25 i. V. m. § 49 KWG).

Kalbach, den 13. November 2020

Der Gemeindewahlleiter
(Markus Hackenberg) 

Erster Beigeordneter

    Gemeinde Kalbach

    Sandra Schleicher
    Leitung Haupt- und Personalamt
    Hauptstr. 12
    36148 Kalbach