Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar zugestellt werden.
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
In Kalbach können die Bürgerinnen und Bürger in 8 Wahllokalen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben. Ihr Wahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 02. Februar 2025 postalisch zugestellt wird. Wer bis zu diesem Termin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat wird gebeten, sich mit dem Wahlamt: buergerbuero(at)kalbach.de oder 06655-9654-0 in Verbindung zu setzen.
Alle Wahlberechtigten, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Hierfür muss ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt werden.
Briefwahl kann wie folgt beantragt werden:
Sie können den Antrag auch formlos stellen. Bei Ihrem Antrag bitte unbedingt ihren Familiennamen, ihren Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift angeben.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Bei bestimmten Ausnahmefällen, z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist dies noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Wichtiger Hinweis: Da die Stimmzettel erst Ende Januar gedruckt und an die Kommunen versendet werden, können die Unterlagen für die Briefwahl erst Anfang Februar zugestellt werden. Die Zeitspanne zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag ist daher sehr kurz.
Wahlbreif rechtzeitig zurücksenden
Am Wahlsonntag (also am 23. Februar) muss der Umschlag mit den Unterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse sein.
Schicken Sie daher den Wahlbrief so früh wie möglich ab (ab 01.01.2025 gelten bei der Post veränderte Zustellfristen)www.deutschepost.de/de/p/post2025/blogartikel-briefversand-2025.htmlGanz sicher sind diejenigen, die die Unterlagen persönlich beim Wahlamt abgeben bzw. in den Briefkasten stecken. In allen Fällen müssen die Wahlberechtigten selbst dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief pünktlich ankommt - andernfalls können die Stimmen nicht gezählt werden.
Bevollmächtigte Person Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierfür durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Die bevollmächtigte Person darf höchstens 4 Wahlberechtigte vertreten und hat dies durch Unterschrift auf dem Wahlscheinantrag zu versichern.
Deutsche im AuslandDeutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (02. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Weitere Details sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche entnehmen Sie bitte der Website:bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Informationen zum Wahlsystem finden Sie hier.
Hier finden Sie die Wahlergebnisse.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie hier.
Wahlbezirke und der Briefwähler im Einzelnen
Eichenried
Heubach
Mittelkalbach I
Mittelkalbach II
Niederkalbach
Oberkalbach
Uttrichshausen
Veitsteiinbach
Briefwahl
Sehen Sie hier die amtlichen Ergebnisse der Kommunalwahl vom 14. März 2021 .
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses vom 1. November 2020
Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Kalbach hat in öffentlicher Sitzung am 03.11.2020 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten | 5.217 |
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Zahl der Wähler/innen | 3.327 | 63,77% |
Zahl der ungültigen Stimmen | 25 | 0,75% |
Zahl der gültigen Stimmen | 3.302 | 99,25% |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf |
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Bagus, Mark ( Einzelbewerber ) | 2.222 | 67,29% |
Kraus, Florian ( Einzelbewerber ) | 1.080 | 32,71% |
Nach § 39 der Hessischen Gemeindeordnung ist Herr Mark Bagus
zum Bürgermeister der Gemeinde Kalbach gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen;
nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, Einspruch erheben. Über Einsprüche beschließt die Vertretungskörperschaft (§ 25 i. V. m. § 49 KWG).
Kalbach, den 13. November 2020
Der Gemeindewahlleiter
(Markus Hackenberg)
Erster Beigeordneter
Gemeinde Kalbach