Für Fragen zu Anliegerbeiträgen kontaktieren Sie bitte das Bauamt und das Hauptamt.
Unter Anliegerbeiträgen sind in erster Linie die erstmaligen Abgaben = Beiträge für die Erschließung eines Grundstückes zu verstehen; im Einzelnen:
Wasser(anschluss)beitrag, Entwässerungsbeitrag, Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Straße, Hausanschlusskosten