Beglaubigt werden Kopien von Urkunden, die von einer Behörde ausgestellt sind oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Außerdem beglaubigt werden Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.
Bitte bringen Sie die entsprechenden Dokumente im Original mit.
Nicht beglaubigt werden können Personenstandsurkunden. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Unterschriftsbeglaubigungen für Grundbucheinträge erhalten sie beim zuständigen Ortsgericht.