Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Computer, aber auch Toaster, elektrische Zahnbürsten, elektrisches Spielzeug, Leuchtstoffröhren und Handys sind nur wenige Beispiele für Elektrogeräte, die im Haushalt gebraucht werden und früher oder später entsorgt werden müssen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten zahlreiche wertvolle Bestandteile wie Stahlblech, Kupfer und verschiedene Edelmetalle, aber auch potentiell umweltschädliche Bestandteile, wie Blei, Cadmium, PCB-haltige Kondensatoren oder mit Flammschutzmitteln behandelte Teile. Durch sachgerechtes Recycling können wertvolle Rohstoffe zurück gewonnen werden. Andererseits können von den Altgeräten bei unsachgemäßer Behandlung erhebliche Umweltschäden ausgehen.
Daher dürfen alte Elektro- und Elektronikgeräte nach den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht mehr über die Mülltonne entsorgt werden. Stattdessen werden diese Abfälle getrennt gesammelt.
In Hessen steht dafür ein Netz von über 180 Sammelstellen in den hessischen Landkreisen und Kreisfreien Städten bereit, bei denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos abgeben können. Viele Kommunen bieten darüber hinaus auch einen Abholservice an. Die Kommunen stellen die Altgeräte für die Hersteller zur Abholung bereit. Die Hersteller sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Abholung sowie und die umweltgerechte Behandlung und Verwertung der Altgeräte zu organisieren und zu finanzieren.
Tipp: Viele Händler nehmen beim Kauf eines neuen Großgerätes, das beim Kunden angeliefert wird, das alte Gerät kostenlos mit.
Hinweis: Auch LED-, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zählen zu den Elektroaltgeräten und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können ebenfalls bei den kommunalen Sammelstellen, vielfach aber auch im Einzelhandel zurückgegeben werden.
Der Antrag zur Abholung erfolgt über das digitale Rathaus.