Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Unser Sekretariat wird einen Termin mit Ihnen für die Gratulation vereinbaren.
Wichtige Änderung bei den Veröffentlichungen von Alters- und Ehejubilaren ab dem 01.01.2025!
Einwilligung in die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Alters- und Ehejubiläen dürfen ab dem neuen Jahr 2025 leider nicht mehr ohne vorherige schriftliche Einwilligung veröffentlicht werden. Ohne ihre vorherige Einwilligung dürfen wir Sie, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr im gemeindlichen Mitteilungsblatt erwähnen.
Veröffentlicht wurden in der Vergangenheit Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag in 5er Schritten sowie jeder auf den 100sten Geburtstag folgende sowie Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag.
Falls Sie weiterhin eine Veröffentlichung wünschen, lassen Sie uns bitte das Formular ausgefüllt und unterschrieben zukommen.
Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie der Übermittlung an die LINUS WITTICH Medien KG in Herbstein oder andere an der Produktion/Veröffentlichung des gemeindlichen Mitteilungsblattes Beteiligte.
Selbstverständlich können Sie jederzeit ohne eine Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruch Gebrauch machen und Ihre erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen.