Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur bewegt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Grundsätzlich ist eine amtliche Zulassung für Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Stundenkilometer und die Zulassung ihrer Anhänger erforderlich, wobei es hierbei eine Reihe von Ausnahmeregelungen gibt.
Alle Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, werden sowohl in einem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt als auch in einem örtlichen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsbehörde gespeichert. Im Landkreis Fulda sindüber 200.000 Fahrzeuge zugelassen.
Zuständig für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Fulda ist die Zulassungsbehörde.
Terminvereinbarungen für die Zulassung von Fahrzeugen in Fulda sind möglich!
Wählen Sie dafür (06 61) 60 06 0 bzw. 115
Samstags ist die telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet!
Adressänderungen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung II) können Sie auch im Bürgerbüro veranlassen.