Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert bzw. aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Kinderreisepässe wurden in der Vergangenheit nur für 1 Jahr ausgestellt. Das liegt daran, dass diese schwach geschützten Dokumente nicht länger als zwölf Monate gültig sein dürfen. Im Gegensatz dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe und Personalausweise mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.
Kinderreisepässe, insbesondere mit Verlängerungen, werden von den Staaten weltweit und teilweise sogar innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Deutschland kann die Anerkennung von Kinderreisepässe durch andere Staaten leider nicht beeinflussen. Hinzukommt, dass einige Staaten bei der Einreise fordern, dass das Ausweisdokumente eine bestimmte Restgültigkeit aufweisen. Dies schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses mit nur 12 Monaten Gültigkeit zusätzlich ein.
Um Familien das Ausweisen von Kindern bei Reisen zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass ab 01.01.2024 abgeschafft wird. Mit der Abschaffung wird damit die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses, die mit Aufwand für Eltern und Passbehörde verbunden war, nicht mehr nötig.
Mögliche Dokumente für Kinder sind ein Personalausweis oder ein Reisepass jeweils mit einer Gültigkeit von 6 Jahren. Dabei sind diese Dokumente mit einem Chip ausgestattet und verfügen über dieselben elektronische Sicherheitsmerkmale wie Dokumente für Erwachsene. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen.