Die Lohnsteuer (Abkürzung: LSt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Wenden sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt bei Fragen rund um Lohn- und Einkommensteuer.
Wenn Sie die Stuererklärung noch nicht elektronisch einreichen, Formulare erhalten Sie auch bei uns im Bürgerbüro.