Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet. Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
Verkehr mit Taxen,
Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM),
Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen
Hierzu kann Ihnen das Regierungspräsidium Kassel weiterhelfen.