Das Personenstandswesen ist eine der Hauptaufgaben im Standesamt.
Das Personenstandswesen umfasst die rechtlichen Verhältnisse eines Menschen. Die Dokumentation erfolgt ausschließlich durch Standesbeamtinnen und Standesbeamte. Sie beurkunden Personenstandsfälle in den Bereichen Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle. Hieraus werden auch die notwendigen Urkunden ausgestellt.
Im Personenstandsarchiv können z.B. die Geburten-, Heirats- und Sterbezweitbücher aus den Hessischen Landkreisen und Kreisfreien Städten innerhalb bestimmter Fristen eingesehen werden. In Hessen regeln die Kommunen die Archivierung der Erstbücher der Standesämter in eigener Zuständigkeit; die Staatsarchive übernehmen die Zweitbücher der Standesamtsaufsichtsbehörden bei den Kreisausschüssen. Zur Archivierung dieser Zweitbücher ist zum 01.11.2009 am Staatsarchiv Marburg das Personenstandsarchiv Hessen eingerichtet worden. Seinen Sitz hat es seit Juli 2010 im Standort Neustadt (Hessen), Leipziger Straße 83, wo neben dem Personenstandsarchiv auch das Grundbucharchiv sowie die Restaurierungswerkstatt des Staatsarchivs untergebracht sind.