Schlichten ist besser als Richten.
Ärger gibt es immer wieder
Vielleicht haben Sie….
….Probleme mit dem Nachbarn, weil seine Hecke zu nahe an der Grundstücksgrenze steht und Ihnen die Sicht nimmt?
….ständige Auseinandersetzungen mit Ihrem Mieter wegen Lärm und Geruchsbelästigung?
….Ärger mit Ihren Mitmenschen, weil Sie in der Aufregung beleidigende Dinge gesagt haben, die Sie heute schon bedauern und gerne zurücknehmen würden?
Und… und … und…
Nicht jeder Streit muss gleich in einem Prozess ausarten.
Es geht auch anders. Das Schiedsamt ist der schnellste Weg zur gütlichen Streitlösung.
Sie können versuchen Ihren Streit außerhalb eines Gerichts vor einem Schiedsamt beizulegen. Bei der Durchführung einer Schlichtung vermittelt eine unparteiische, erfahrene dritte Person. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den Streit schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem Gerichtsverfahren beizulegen.
Hierzu ist ein schriftlicher Antrag beim Schiedsamt erforderlich und die Zahlung eines Vorschusses. Der Antrag muss die Namen und Anschriften der Parteien enthalten und eigenhändig unterschrieben sein. Ferner soll der Gegenstand des Streits bezeichnet werden. Ebenso soll der Antrag die Angaben enthalten, was Sie erreichen möchten.
Ort und Zeit der nicht öffentlichen Verhandlung werden von dem Schiedsamt bestimmt. Grundsätzlich sind beide Parteien verpflichtet, zu dem Termin persönlich zu erscheinen. Die Streitsache wird von der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann mit den Parteien erörtert; Ziel ist eine gütliche Einigung.
Bei einer Einigung gibt es keine Verlierer, nur Gewinner.
Schiedspersonen in Kalbach sind
Manuela Weiß aus Mittelkalbach und Helmut Poppmeier aus Heubach.