Zur Hauptnavigation springenZum Inhalt springen

Der direkte Weg zur richtigen Information Was wird wo erledigt?

Stand 09/2019 Sozialer Wohnungsbau

Der Bau von sozialem Mietwohnraum in Hessen wird mit dem Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau gefördert. Die soziale Wohnraumförderung dient Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Vorrangig gefördert werden Maßnahmen mit einem möglichst niedrigen Energiebedarf, insbesondere Gebäude, die in Passivhausbauweise erstellt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).

Hinweis:

Bauträger, die Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichten, sind nicht antragsberechtigt.

Eckpunkte:

Förderfähig ist die Schaffung von Mietwohnungen durch

  • Neubauten,
  • Baumaßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die die Gebäude auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden,
  • Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand Wohnraum geschaffen wird, oder
  • Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse. Wesentlich ist ein Bauaufwand dann, wenn mindestens ein Kostenaufwand in Höhe der Hälfte eines vergleichbaren Neubaus erreicht wird.