Garten- und Pflanzenabfälle gehören grundsätzlich in die Biotonne oder können zum Wertstoffhof gebracht werden. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Bau- und Umweltamt oder im Fachbereich Abfallwirtschaft im Landratsamt.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist die Ausnahme. Trockenes Reisig kann außerhalb der Ortslage auf dem Grundstück, wo es anfällt auch verbrannt werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden:
Das Feuer ist dauernd zu beaufsichtigen.
Anträge finden Sie im "Digitalen Rathaus"