Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß eID-Karte-Gesetz eingeführt.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift ausgegeben. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können sie ab einem Mindestalter von 16 Jahren auf freiwilliger Basis beantragen. Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig und wird gegen eine Gebühr von 37 Euro ausgegeben. In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.
Informationen über die neue eID-Karte finden Sie auf dem Personalausweisportal in deutscher und englischer Sprache.
Die Informationsbröschüre finden Sie hier.