Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.
Parkausweis Blau (EU-weit)
Voraussetzung für die Erteilung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder Merkzeichen Bl (Blindheit) und/oder schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen und Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kalbach.
Zur Erteilung wird ein aktuelles Lichtbild benötigt.
Parkausweis Orange (bundesweit)
Voraussetzung für die Erteilung ist ein gültiger Schwerbehinderten-ausweis vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kalbach und mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein: