Ergänzendes unabhängiges Beratungsangebot = EUTB
berät Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen
Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Beeinträchtigung in ihren Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung stärken. Welche Leistungen gibt es und unter welchen Voraussetzungen stehen mir diese zu? In der Beratung wird hierzu informiert. In Künzell gibt es eine zentrale Anlaufstelle, die im Einzelfall hilft. Falls Sie eine Beratung wünschen, bitten wir Sie, vorab ihr Anliegen telefonisch mitzuteilen, damit das Beratungsteam entsprechend vorbereitet ist.