Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r im Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit transportiert werden müssen, weil diese Fahrt privat nicht durchgeführt werden kann, benötigen Sie einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt (z. B. Anordnung durch den behandelnden Arzt).
Der Krankentransport umfasst Fahrten bei Erkrankungen, die der Begleitung durch medizinisches Personal oder der besonderen Ausstattung eines Krankenwagens bedürfen.
Eine Krankenfahrt ist jede andere Fahrt einer erkrankten Person, z. B. mit einem Taxi.
Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen eine Transportleistung benötigen, übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten bei
Transportleistungen zu ambulanten Behandlungen, die Sie ohne Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse veranlassen, müssen Sie im Zweifelsfall selbst bezahlen. Bitte klären Sie daher auf jeden Fall vorher mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Sollten Sie derzeit Leistungen eines Sozialhilfeträgers beziehen, lohnt auch dort eine Nachfrage.
Achtung: Verwechseln Sie Krankentransport nicht mit "Krankenwagen/Rettungsdienst alarmieren", den Sie in einem akuten Notfall bestellen: Notruf 112.
Der Krankentransport ist für Menschen gedacht, die medizinische Betreuung brauchen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi benutzen können.
Verfahrensablauf
Holen Sie sich von Ihrem zuständigen Arzt eine "Verordnung zur Krankenbeförderung", die Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen. Nach der Fahrt reichen Sie die ärztliche Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Abrechnung ein.
Weitere Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder an diversen Sanitätsorganisationen.