Ruhestörung (auch "Lärmbelästigung" genannt) ist grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung anderer Menschen in Form von Lärmimmissionen. Wenn der Lärm die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich stört (Lärmstörung), stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die den Schutz vor Lärm und den Interessenausgleich zwischen den Lärmverursachern und den betroffenen Nachbarn zum Ziel haben. Im Wesentlichen bilden die Immissionsschutzgesetze die rechtliche Grundlage.
Weitere Hinweise geben Ihnen die Dezernate Arbeitsschutz bei den Regierungspräsidien.
Wenn die Ruhe in der Nachbarschaft gestört wird, hilft Ihnen akut die Polizei oder bei Ihren Fragen unser Ordnungsamt.