Pflegegutachten - Was sollte beachtet werden?
Verharmlosen, beschönigen oder übertreiben Sie im Rahmen der Pflegebegutachtung nichts, sondern schildern Sie alles wahrheitsgemäß. Sie sollten sich nicht extra "fein" herrichten, da der Gutachter eine natürliche Situation vorfinden sollte.
Beachten Sie, dass Gutachter beim Hausbesuch bereits darauf achten wird, ob Sie zum Beispiel selbst die Tür öffnen, wie Sie gekleidet sind und wie stark Ihr Händedruck ist. Auch können Sie anbieten, in den Bereichen, in denen Sie Hilfe benötigen, dies dem Gutachter vorzuführen.
Um die Einschätzung des Gutachtens später nachvollziehen zu können, lassen Sie sich auf jeden Fall das Gutachten zusenden.
Beachten Sie alle sechs Module, damit eine Selbstbewertung und Einschätzung ihres Pflegegrades nachprüfbar ist.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Seniorenbeauftragten der Gemeinde Kalbach gerne zur Verfügung.