Die Kosten für die Betreuung sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Dies liegt in erster Linie daran, dass die Standards erhöht worden sind und sowohl pädagogische als auch personelle Bedingungen verbessert worden sind.
Das Land Hessen hat entschieden, dass Kommunen eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn dadurch Eltern von Kindergartenbeitrag entlastet werden. Dies hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19. Juni 2018 auch so beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt für bis zu sechs Stunden täglich vom Betreuungsbeitrag befreit werden.
Nicht geändert haben wir die Betreuungszeiten. Dies bedeutet, dass beim Vormittagsbesuch keine Betreuungskosten entstehen und dann, wenn die Betreuungszeit mehr als sechs Stunden beträgt, anteilig über sechs Stunden ein Beitrag erhoben wird.
Außerdem haben wir - wie jedes Jahr - die Betreuungskosten kalkuliert und unter Anwendung eines sozialen Maßstabes moderat angepasst. Dies betrifft alle Kinder unter 3 Jahren. Im Wesentlichen sind die Kosten der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst berücksichtigt worden.
Die Kosten für die Mittagsversorgung sind sehr moderat, auch wenn wir hier ein Kostendefizit erkannt haben. In den meisten Einrichtungen wird selbst gekocht.
Die aktuelle Satzung zur Gebührenordnung finden Sie hier unter der Rubrik "Kindergärten und Kinderbetreuung".
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